Empfang von e-Rechnungen
25.06.2025

Ab 2025 müssen alle (Unternehmen) E-Rechnungen empfangen
Auch wenn die Gemeinde Oybin als Körperschaft des öffentlichen Rechts kein B2B Unternehmen darstellt, sind auch wir in der Lage e-Rechnungen zu empfangen.
Für den allgemeinen, nicht ausschreibungsbezogenen Rechnungsverkehr, empfängt die Gemeinde Oybin ab 1.1.2025 e-Rechnungen, bevorzugt im Format ZUGFeRD, an die erstellte Rechnungsadresse
rechnungen-oy[at]olbersdorf.de
Rechnung für den Fremdenverkehrsbetrieb Oybin senden sie bitte ebenfalls im Format ZUGFeRD Format an
rechnungen[at]oybin.com