Allgemeinverfügung der Unteren Wasserbehörde zum Einstellen der Wasserentnahme mittels Pumpen

Das Landratsamt Görlitz – Untere Wasserbehörde hat auch dieses Jahr wieder eine Allgemeinverfügung zur Untersagung der Wasserentnahme mittels Pumpen angeordnet. Mit der Allgemeinverfügung wird die ansonsten erlaubnisfreie Gewässerbenutzung für Eigentümer- und Anlieger von Grundstücken an oberirdischen Gewässern gemäß § 26 Wasserhaushaltsgesetz aufgrund der bestehenden Niedrigwasserverhältnisse eingeschränkt.
Die Allgemeinverfügung ist ab sofort auf der Internetseite des Landratsamtes Görlitz unter Amtliche Bekanntmachungen abrufbar.

Allgemeinverfügung der Unteren Wasserbehörde zum Einstellen der Wasserentnahme mittels Pumpen

Übersicht