Ankündigung von Arbeiten an der Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik im Teil der Grenze des Freistaates Sachsen

Ankündigung von Arbeiten an der Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik im Teil der Grenze des Freistaates Sachsen

 

Ab sofort (März 2024) werden durch Mitarbeiter des Landesvermessungsamtes der Tschechischen Republik Arbeiten in den Grenzabschnitten I (zwischen Zittau und Kurort Jonsdorf) und II (zwischen Waltersdorf und Seifhennersdorf) an der gemeinsamen Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik im Teil der Grenze des Freistaates Sachsen durchgeführt. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis November 2024 andauern.

Dabei werden die Staatsgrenze von sichtbehinderndem Bewuchs freigehalten, die Lage der Grenzzeichen überprüft und ihr Anstrich erneuert sowie Mängel an der Vermarkung beseitigt.Die rechtlichen Grundlagen bilden das Gesetz zu dem Vertrag vom 3. November 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 3. März 1997, BGBl II, Nr. 9 S. 566 (Grenzvertrag).

Die Mitarbeiter des Landesvermessungsamtes der Tschechischen Republik weisen sich durch einen von der deutschen und der tschechischen Seite unterzeichneten Dienstauftrag der Ständigen deutsch-tschechischen Grenzkommission in Verbindung mit den persönlichen Personaldokumenten aus. Ansprechpartner im Landesamt für Geobasisinformation Sachsen ist Frau Andrea Poch,
die Sie telefonisch unter 0351 8283-3305
oder per E-Mail (Grenze_cr@geosn.sachsen.de) erreichen können.

Übersicht