Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle

Fördermöglichkeiten
Das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen »Lieblingsplätze für alle« wird auf Grund des großen Bedarfs fortgeführt.

Mit den Fördermitteln soll ein gleichberechtigter Zugang zu öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden.

Die Fördermittel sollen

  1. für kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barri­eren insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- Gesundheits- und Gastronomiebereich bereitgestellt werden.
  2. für kleine Investitionen zur Schaffung von Barrierefrei­heit in bestehenden ambulanten Arztpraxen und Zahn­arztpraxen genutzt werden. Unter ambulant wird die medizinische Versorgung des Patienten in einer Praxis ausschließlich für die Dauer der Behandlung und nicht für einen längeren Zeitraum verstanden.

Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude, öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Mögliche Ausnahmen sind hier freiwillige (Zusatz-) Angebote wie beispielsweise für Bibliotheken, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibäder, Museen, Seniorenbegegnungsstätten, Jugend- und Freizeittreffs.

Das Investitionsprogramm zum Barrierefreien Bauen „Lieblingsplätze für alle“ wird aus Fördermitteln des Freistaates Sachsen umgesetzt und erfolgt im Rahmen der Richtlinie Teilhabe vom 03. März 2020 des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Von der Idee bis zur Nutzung – was ist zu tun?
Antrag stellen

Als Pächter/Inhaber/Eigentümer einer öffentlich zugänglichen Einrichtung oder eines öffentlich zugänglichen Gebäudes bzw. als Arzt oder Zahnarzt einer ambulanten Praxis formulieren Sie Ihre Idee in einer kurzen Vorhabenbeschreibung, kalkulieren den Aufwand und reichen beides beim Landkreis Görlitz ein. Der Förderbetrag pro Vorhaben beträgt höchstens 25.000 Euro. Es können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Anträge können mit den notwendigen Anlagen für eine Zuwendung zum Abbau bestehender Barrieren bis 17. September 2021 beim Landratsamt Görlitz, Amt für Kreisentwicklung, eingereicht werden.

Wichtig bei der Umsetzung eines Vorhabens ist die Beachtung der Planungsgrundlagen zum Barrierefreien Bauen. In den Normen DIN 18040-1 + DIN 18040-3 ist dargestellt, unter welchen technischen Voraussetzungen öffentlich zugängliche Gebäude barrierefrei sind. Bei Fragen zur Umsetzung des Vorhabens gemäß der DIN 18040-1 und DIN 18040-3 können Sie sich gern an unsere  Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen Elvira Mirle wenden.

Entscheidung abwarten

Dem Landkreis obliegt die Entscheidung über die konkrete Fördermittelvergabe, in enger Abstimmung mit ihren Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen und dem Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Bei der Auswahl, die für alle Anträge anhand einheitlicher Kriterien getroffen wird, werden insbesondere Einrichtungen mit öffentlicher Wirksamkeit und Bedeutung für Menschen mit Behinderungen unter dem Aspekt der Teilhabe berücksichtigt. Auch die verschiedenen Behinderungsarten sollen Beachtung finden.

Hinweise

Aufgrund der engen Zeitschiene sollen bei Antragstellung alle notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen vorliegen und dem Antrag beigefügt werden. Spätestens vor der Bewertung der Anträge durch den Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen müssen diese der Bewilligungsbehörde vorliegen. Im Falle fehlender, jedoch erforderlicher Genehmigungen, kann keine positive Auswahlentscheidung und damit Bewilligung erfolgen.

Im Vorfeld der Auswahlentscheidung wird das konkrete Vorhaben durch unsere Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder durch vergleichbares Fachpersonal hinsichtlich der Einhaltung o. g. Planungsgrundlagen bewertet und eine Stellungnahme erstellt. Im Falle einer Bewilligung ist diese Bestandteil des Bewilligungsbescheides und zwingend einzuhalten.

Eine Vorauszahlung der bewilligten Fördermittel kann erst ab einem Baufortschritt von mindestens 50% erfolgen. Der Nachweis des Baufortschritts/Umsetzungsstandes erfolgt durch aussagekräftige Fotos. Auch für den Verwendungsnachweis werden aussagekräftige Vorher-Nachher-Bilder benötigt.

Loslegen

Nach Ausreichung der Förderbewilligung können Sie Ihr Vorhaben umsetzen. Spätestens bis Ende des Bewilligungszeitraumes am 31. Dezember des entsprechenden Förderjahres muss das Vorhaben realisiert und abgeschlossen sein.

Alle Informationen, Unterlagen, Ansprechpartner

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