Info Allgemeinverfügung des Landkreises zu spontanen Landwirtschaftsdemos

Mail von Amtsleiter Karl Ilg vom 15.01.2024:

Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegend übersenden wir die heute erlassene Allgemeinverfügung zum Erlass von Beschränkungen für Spontanversammlungen zur Thematik „Aktionswoche zu Agrardiesel und Kfz-Steuerbefreiung“ des Deutschen Bauernverbandes bzw. zum Protest gegen das Vorhaben der Bundesregierung die Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge und die Steuervergünstigungen für landwirtschaftlichen Dieselkraftstoff zu streichen.

Mit der Allgemeinverfügung sollen die Versammlungen, zu denen keine vorherige Abstimmung mit der Versammlungsbehörde stattfindet, im Interesse der Wahrung der Versammlungsfreiheit ermöglicht werden, gleichzeitig aber Regelungen zur Wahrung der Sicherheit und Ordnung zum Schutz der Bevölkerung getroffen werden, wie sie bereits bei den ordnungsgemäß angemeldeten Versammlungen getroffen wurden.

Die Allgemeinverfügung wird heute auf der Homepage des Landkreises bekannt gegeben. Sie soll bis Ende Januar 2024 gelten. Wir bitte um zusätzliche Unterstützung durch Bekanntgabe in Ihrer Kommune an geeigneter Stelle.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Ilg
Amtsleiter
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Landratsamt Görlitz
Rechts- und Kommunalamt
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Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz 

Tel. 03581 663 9100
Fax: 03581 663 6 9100 
E-Mail karl.ilg@kreis-gr.de
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Allgemeinverfügung – Landwirtschaftsdemos-Jan24

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