Öffentliche Auslegung der Verordnungsentwürfe zur Festsetzung der Trinkwasserschutzgebiete

Öffentliche Auslegung der Verordnungsentwürfe zur Festsetzung der Trinkwasserschutzgebiete
Oybin – Talfassungen und Lückendorf

Im Interesse der Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist zum Schutz des Grundwassers in den Einzugsgebieten der Wasserfassungen für die Wasserwerke Eichgraben, Oybin und Lückendorf eine Anpassung der jeweiligen Trinkwasserschutzgebiete vorgesehen. Die Überarbeitung
und Neufestsetzung der Trinkwasserschutzgebiete ist erforderlich, da diese mehr als 40 Jahre nach
ihrer Erstausweisung den heutigen fachlichen Bemessungsgrundsätzen sowie gesetzlichen Anforderungen nicht mehr entsprechen.
Hiermit wird gemäß § 121 Abs. 2 SächsWG bekanntgegeben, dass die Entwürfe zu den Verordnungstexten, die Übersichtskarten sowie die Listen der von den Trinkwasserschutzgebieten betroffenen Flurstücke im Zeitraum vom 28.06.2021 bis 23.07.2021 öffentlich ausgelegt werden.
Die Auslegung erfolgt beim Landratsamt Görlitz, Untere Wasserbehörde, Georgewitzer Str. 52, Zimmer 2004, 02708 Löbau (telefonische Terminabsprache unter 03581 663-3167 erforderlich)
sowie bei der Gemeindeverwaltung Oybin, Freiligrathstraße 8, 02797 Oybin (telefonische Terminabsprache unter 035844 76630 oder 76635 erforderlich)
während der jeweils dort ortsüblichen Öffnungszeiten.
Gleichzeitig stehen die Unterlagen auf der Internetseite des Landkreises Görlitz
(Öffentliche Auslegung der Verordnungsentwürfe zur Festsetzung der Trinkwasserschutzgebiete (kreis-goerlitz.de) zur Verfügung.
Mit der öffentlichen Auslegung wird allen von den Trinkwasserschutzgebieten betroffenen Grundstückseigentümern, Gemeinden und sonstigen Berechtigten die Möglichkeit gegeben, die Entwürfe
der Verordnungstexte, Übersichtskarten sowie der Flurstückslisten einzusehen und sich dazu zu äußern.
Hinweis: Einwendungen gegen die Festsetzung der Trinkwasserschutzgebiete sowie Anregungen
zu den Verordnungsentwürfen können innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis 06.08.2021) schriftlich oder zur Niederschrift bei der Unteren Wasserbehörde vorgebracht
werden.

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