Öffentliche Bekanntmachung des Widerspruchsrechtes zur Gruppenauskunft vor Wahlen

Öffentliche Bekanntmachung des Widerspruchsrechtes zur Gruppenauskunft vor Wahlen  
Im Wahljahr 2025 findet die Bundestagswahl und die Bürgermeister Wahl der Gemeinde Oybin statt.

Gemäß § 50 (5) Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten auf Antrag Gruppenauskunft aus dem Melderegister über Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.

Übermittelt werden dürfen:
–          Vor- und Familiennamen
–          Doktorgrad
–          Anschriften.

Eine Auskunftserteilung erfolgt nicht, soweit
–          der Betroffene für eine JVA, ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine ähnliche Einrichtung im Sinne von § 52 Bundesmeldegesetz gemeldet ist,
–          eine Auskunftssperre besteht oder
–          der Betroffene der Auskunftserteilung, der Veröffentlichung oder der Übermittlung seiner Daten widersprochen hat oder widerspricht.

Der Widerspruch ist schriftlich einzulegen bei

            Gemeindeverwaltung Olbersdorf
            Einwohnermeldeamt
            Oberer Viebig 2 A
            02785 Olbersdorf

und gilt bis auf Widerruf.

Bereits früher eingelegte Widersprüche gegen Auskünfte vor Wahlen gelten fort, falls sie nicht an eine bestimmte Wahl gebunden waren.

Gemeindeverwaltung Olbersdorf
Andreas Förster
Bürgermeister

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